| Die gesetzlichen Grundlagen der Feuerwehren
        und des Brandschutzes sind im Gesetz über den Brandschutz und die
        Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz - BrSchG) des Landes
        Baden-Württemberg festgelegt. Damit der Bürger aber auch ohne
        Kenntnisse über dieses Gesetz weiß, wofür es die Feuerwehr
        gibt, haben sich die Wehren den Slogan "Retten, Löschen, Bergen,
        Schützen" zugelegt. Auf dem Bild unten ist dieser Spruch grafisch
        dargestellt. Was er bedeutet, klären wir auf dieser Seite.  | 
  
  
    Im §1 (Feuerwehrwesen) des Brandschutzgesetzes
          werden die Aufgaben der Feuerwehr beschrieben:  
        Das Feuerwehrwesen umfasst  
        
          -  die Bekämpfung von Bränden und den Schutz
              von Menschen und Sachen vor Brandschäden (abwehrender Brandschutz),
 
          -  die Hilfeleistung bei Not- und Unglücksfällen
              (Technische Hilfe)
 
          -  die Verhütung von Bränden und Brandgefahren
              (vorbeugender Brandschutz) und
 
          die Mitwirkung im Katastrophenschutz. 
         
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    | Bei Bränden, Not- und Unglücksfällen
        haben die Feuerwehren schnell Hilfe zu leisten und den Bürgern in
        ihrer Gemeinde (ggf. auch außerhalb) zu helfen und alle erforderlichen
        Maßnahmen zu treffen, um gegenwärtige Gefahren für Leben,
        Gesundheit und Vermögen abzuwenden. Im Zuge des vorbeugenden Brandschutzes
        haben die Feuerwehren bei der Brandschutzerziehung und der Brandschutzaufklärung
        mitzuwirken. Aber auch außerhalb der Gemeinde werden die Feuerwehren
        aktiv, wenn ein Feuer oder ein Unglücksfall im Ausrückbereich
        einer anderen Wehr so groß ist, daß diese mit ihren Kapazitäten
        dem Einsatz nicht Herr wird. Dies nennt man "Nachbarliche" Löschhilfe. | 
  
  
    | Träger der öffentlichen Feuerwehren
        sind i.d.R. die Gemeinden, die verpflichtet sind, den abwehrenden Brandschutz
        und die Technische Hilfe in ihrem Gebiet adäquat Vorsorge zu betreiben.
        Außerdem sind die Gemeinden verpflichtet, eine ausreichende Löschwasserversorgung
        sicherzustellen. Man unterscheidet bei den öffentlichen Feuerwehren
        zwischen Freiwilliger Feuerwehr, Berufsfeuerwehr und Pflichtfeuerwehr.
        Desweiteren gibt es noch die Form der Werkfeuerwehr. | 
  
  
    | Sollte die Gemeinde nicht in der Lage sein,
        den abwehrenden Brandschutz und die Technische Hilfe aufgrund fehlender
        freiwilliger Kräfte sicherzustellen, so ist eine Pflichtfeuerwehr
        aufzustellen. Alle Bürgerinnen und Bürger, die das 18 Lebensjahr
        vollendet haben und noch nicht das 50. Lebensjahr erreichten, sind dann
        verpflichtet, Dienst in der Pflichtfeuerwehr als ehrenamtliche Tätigkeit
        zu übernehmen und auszuüben. Vorausgesetzt, die Personen erfüllen
        die gesundheitlichen Anforderungen. Der/die Bürgermeister/in bestellt
        die erforderliche Anzahl von Bürgern durch einen Verpflichtungsbescheid.
        In Herbrechtingen gibt es keine Pflichtfeuerwehr, da sich freiwillig
        genügend Männer zusammengefunden haben, um Sie und Ihre Familie
        täglich rund um die Uhr zu schützen. | 
  
  
    | Herbrechtingen hat also eine Freiwillige Feuerwehr.
        Alle Mitglieder in der Freiwilligen Feuerwehr Herbrechtingen sind ausschließlich
        ehrenamtlich für die Stadt tätig. Der Eintritt in den Feuerwehrdienst
        ist mit Vollendung des 18. Lebensjahres möglich und endet spätestens
        mit der Vollendung des 65. Lebensjahres. Voraussetzung für den Dienst
        in der Feuerwehr Herbrechtingen ist die Tauglichkeit nach G 26 (Grundsatz
        26) der Berufsgenossenschaften (Tragen von Atemschutz). Mit dem Eintritt
        in die Feuerwehr sind die aktiven Mitglieder verpflichtet, am Einsatz-,
        Dienst- und Ausbildungsbetrieb teilzunehmen.  | 
  
  
    Ab einer Einwohnerzahl von 100.000 Einwohnern
        hat die Gemeinde eine Berufsfeuerwehr aufzustellen, die dann auch den
        Rettungsdienst in der Gemeinde stellen kann.  
      Da Herbrechtingen gerade einmal etwas mehr wie 13.000 Einwohner vorweisen
      kann, gibt hier keine Berufsfeuerwehr und keine Hauptamtlichen Kräfte.  | 
  
  
    | Betriebe und sonstige Einrichtungen können
        eigene Feuerwehren aufstellen. Über ihre Anerkennung als Werkfeuerwehr
        entscheidet die Aufsichtsbehörde. Bei Betrieben oder sonstigen Einrichtungen
        mit erhöhter Brand- und Explosions- oder anderen besonderen Gefahren
        kann eine Werkfeuerwehr vorgeschrieben werden. | 
  
  
    An der Einsatzstelle sind die Feuerwehren
        berechtigt, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um auf der Einsatzstelle
        ungehindert tätig sein zu können, sofern die Ordnungsbehörde
        oder die Polizei entsprechende Maßnahmen nicht getroffen hat. Jede
        Person ist verpflichtet diese Maßnahmen zu befolgen. Bitte denken
        Sie daran, wenn Sie als Schaulustige/r an eine Einsatzstelle kommen,
        daß Sie einen gewissen Abstand zum Unglücksort halten. 
      Behindern Sie bitte nicht unsere Arbeit und wahren Sie die Privatsphäre
      der Opfer.  
      Jeder kann einmal Opfer eines Unglücksfalles werden.  
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